Garantiebedingungen
Es kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden:
– Ohne den Original-Kaufbeleg von Fatbikes North;
– Für E-Bikes, die von Dritten, wie einem (professionellen) Zwischenhändler, erworben wurden.
Service & Garantie
– Die Schrauben des Fatbikes müssen nach 50, 100 und 200 km erneut angezogen werden.
– Fatbikes North gewährt eine Garantie auf Material-, Herstellungs- und Montagefehler der E-Bikes. Die Garantie umfasst alle Komponenten, die den Betrieb des E-Bikes sicherstellen, ausgenommen Verschleißteile. Folgende Teile des E-Bikes gelten in jedem Fall als Verschleißteile: Kette oder Riemen, Schaltwerk und Schaltrollen, Motorritzel und Motor, Innen- und Außenreifen, Griffe, Lampen, Bremsbeläge und -scheiben, Bremsflüssigkeit, Sattel, Pedale, Federgabel, Gepäckgummis und Lackierung.
– Fatbikes North kann nicht garantieren, dass das E-Bike stets störungsfrei genutzt werden kann, noch ein optimales Fahrkomfort gewährleistet werden. Benutzerfreundlichkeit und Fahrkomfort hängen unter anderem von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von Fatbikes North liegen, wie persönliche Vorlieben des Kunden oder Wetterbedingungen.
– Die Garantiezeit beginnt mit dem auf dem Original-Lieferbeleg angegebenen Lieferdatum des jeweiligen E-Bikes.
– Neben der gesetzlichen Garantie auf neue E-Bikes gewährt Fatbikes North eine allgemeine Garantie von sechs Monaten auf neu erworbene Teile.
– Sofern die Garantiebedingungen gemäß diesem Artikel erfüllt sind, repariert oder ersetzt Fatbikes North das defekte Teil so, dass das E-Bike nach eigenem Ermessen wieder betriebsfähig ist. Fatbikes North kann ein defektes Teil durch ein gleichwertiges, einwandfreies Teil ersetzen. Das Ersatzteil kann auch gebraucht oder generalüberholt sein.
Der Garantieanspruch erlischt bei:
-Unverantwortlicher, fahrlässiger, unsachgemäßer, unkundiger oder missbräuchlicher Nutzung des E-Bikes. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das E-Bike für andere Zwecke als den täglichen Eigengebrauch verwendet wird (z. B. kommerzielle Vermietung, Rennen etc.) oder wenn Anweisungen nicht befolgt wurden.
– Schäden oder Defekte, die nicht Fatbikes North zuzuschreiben sind, wie z. B. durch Sturz, Kollision oder Eintauchen des E-Bikes ins Wasser verursachte Schäden.
– Reparaturen, Anpassungen oder Überholungen des E-Bikes (oder Teilen davon) durch andere als Fatbikes North oder den Austausch von Originalteilen durch nicht zugelassene Teile. In diesem Fall können sämtliche Garantie- oder sonstigen Ansprüche hinsichtlich des gesamten E-Bikes erlöschen.
– Nicht durchgeführte oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartungen gemäß den Wartungspflichten.
– Nichteinhaltung der Meldepflicht.
– Ablauf der jeweiligen Garantiezeit.
Weitere Bedingungen zur Garantie:
– Das E-Bike muss gemäß der Bedienungsanleitung gewartet werden.
Garantie- und Servicearbeiten werden entweder zu Hause mit den Serviceanweisungen von Fatbikes North, mithilfe des mobilen Servicebusses oder in der Werkstatt von Fatbikes North durchgeführt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig Termine zu vereinbaren. Fatbikes North entscheidet, ob Arbeiten außerhalb der eigenen Werkstatt durchgeführt werden.
Defekte oder Schäden, die die Funktion des E-Bikes beeinträchtigen, müssen unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung – Fatbikes North gemeldet werden. Telefonische Meldungen müssen innerhalb von drei (3) Arbeitstagen schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden. Die Meldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Kaufbeleg, Kaufdatum, Datum des Defekts/Schadens und die mögliche Ursache.
– Lose oder beschädigte Teile, die vom E-Bike abgelöst wurden, sind sorgfältig aufzubewahren, bis sie Fatbikes North übergeben werden können.
– Liegt ein gesetzlicher Garantieanspruch vor, liefert Fatbikes North Ersatzteile mit klaren Anweisungen zur Montage oder führt die Arbeiten kostenlos aus. Für nicht unter die gesetzliche Garantie fallende Ansprüche ist Fatbikes North nicht verpflichtet, Reparaturen durchzuführen. Der Kunde ist für den Service verantwortlich.
– Stellt Fatbikes North nach Prüfung fest, dass keine oder nur eingeschränkte Garantie gilt, kann Fatbikes North die mit der Reparatur oder dem Austausch verbundenen Kosten, einschließlich Prüfkosten, in Rechnung stellen.
– Nach Wahl von Fatbikes North gehen alle im Rahmen einer Reparatur oder Wartung ersetzten Teile in den Besitz von Fatbikes North über. Es erfolgt keine Entschädigung.
– Jede Nutzung des E-Bikes nach Feststellung eines Defekts oder Schadens erfolgt auf Risiko des Kunden. Fatbikes North haftet nicht für Schäden, die sich aus einer weiteren Nutzung ergeben. Haftung für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Einnahmen, immaterieller Schäden oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Fatbikes North.
Zusätzliche Garantiebedingungen:
– Die Garantiebedingungen gelten für neue E-Bikes, die direkt bei Fatbikes North oder über Partner gekauft wurden.
– Für Ausstellungsmodelle oder gebrauchte E-Bikes gilt eine eingeschränkte Garantie von zwölf (12) Monaten oder 500 km, ausschließlich für Privatkunden.
– Fatbikes North modifiziert keine E-Bikes für höhere Geschwindigkeiten und baut keine Gashebel ein. Falls der Käufer derartige Änderungen vornimmt, erlischt die Garantie sofort.